Allgemeine Geschäftsbedingungen

Riek, direkt Marketing Fairmarktung GmbH & Co. Service KG
Industriestraße 10
61273 Wehrheim

Geschäftsführer: Udo Riek,
AG Bad Homburg HRA 3123
UmsatzSt-Ident-Nr. DE 181299476

Rahmenbedingungen für alle Leistungen (Adressenlieferungen, Adressenmittlung, Lettershop-Leistungen, Herstellung von Werbemitteln, Agenturleistungen, Mittler-Dienstleistungen, Auftragsdatenverarbeitung)

1. Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluß

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

3.2 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4%-Punkten über dem in Art. 1 § 1 des Gesetztes zur Einführung des Euro vom 09.Juni 1998 geregelten Basiszinssatzes zu zahlen. Sobald die Europäische Zentralbank einen Referenzzinssatz festlegt, der in seiner Funktion dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank entspricht, tritt dieser an die Stelle des vorgenannten Basiszinssatzes.

3.4 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

4. Lieferung

4.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. den aktuell gültigen Firmenpublikationen und ist grundsätzlich unverbindlich. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.

4.2 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Katalogen und Materialien), oder von ihm beizustellende Materialien bei uns nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

4.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

5. Haftung

Riek, direkt Marketing übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Adressen/Informationen. Riek, direkt Marketing haftet bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Personen und Unternehmen, die durch Riek, direkt Marketing mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit nicht anders vereinbart, Bad Homburg v.d.H.

II. Spezifische Riek, direkt Marketing-Leistungen

1. Adresslieferungen

1.1 Preisberechnung, Mehr – oder Minderlieferung

Bei den Adresskollektionen erfolgt die Preisberechnung für jede Kollektion getrennt. Adresskollektionen bis 1.000 Adressen werden mit dem jeweiligen Einzelpreis pro Kollektion, Adresskollektionen über 1.000 Adressen mit dem Preis pro Tausend Adressen je Kollektion berechnet. Der Mindestpreis für jeden Auftrag beträgt 500,– €, sofern nicht gesondert angegeben. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Doppel-, Mehrfach- oder Dauernutzung von Adressen. Für Sonderausführungen z.B. bei Auszügen aus Adresskollektionen und bei Verarbeitung von Sonderformaten werden ebenfalls Preiszuschläge berechnet. Bei den Adressgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. eine Ermäßigung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.

1.2 Haftung

Basierend auf die unter 1.1 genannten Veränderungsprozessen und der Tatsache, dass bereits die Datenquellen fehlerhafte Informationen enthalten können, übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und sonstige Korrektheit und Vollständigkeit der durch uns gelieferten Adressen/Informationen.

Weiterhin haften wir auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Jede Retoure wird mit den jeweiligen Adressmietpreis gem. aktueller Preisliste vergütet. Voraussetzung hierfür sind ein unmittelbarer Einsatz der gelieferten Anschriften innerhalb eines Verwendungszeitraumes von max. 4 Wochen nach Lieferung sowie die Rücklieferung der unzustellbaren, mit den entsprechenden Postvermerken versehenen Umschläge bzw. Karten innerhalb eines Zeitraumes von max. 3 Monaten nach Lieferung.

Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen; ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen.

Handelt es sich um Adressen mit Telefonnummern und ist unter der angegebenen Rufnummer der Teilnehmer nicht mehr erreichbar, hat uns dies der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist unter der Angabe der jeweiligen Adressnummer anzuzeigen. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

1.3 Im Falle sonstiger Beanstandungen hat uns der Kunde die gesamte Adresslieferung einschließlich Originalverpackung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

1.4 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe

1.4.1 Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummern bedeutet nicht, dass die betreffende Unternehmung/Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, dass wir in jeder Adressenkollektion Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern führen. Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauernde Nutzung ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Das dafür zu entrichtende Entgelt liegt in der Regel beim zehnfachen der Einmalnutzung. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.

1.4.2. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

2. Adressvermittlung

Wir vermitteln auch als Makler Adresskollektionen für Werbezwecke. Sofern wir solche Vermittlungsleistungen erbringen, gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern sie gesonderte Sachverhalte regeln. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für Adresslieferungen.

2.1 Verhältnis Riek, direkt Marketing – Adresseigentümer – Adressnutzer

Der Adresseigentümer verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Riek, direkt Marketing verfügt als Makler über vielfältigste Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbe-Zwecken „anmieten“. Die Mieter derartiger Adressstämme, (Nutzer) bekommen allerdings die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen normalerweise außerhalb des Herrschaftsbereichs des Mieters. Sie können lediglich an einen Auftragsverarbeiter geliefert werden, bleiben aber somit weiterhin im Herrschaftsbereich des Adresseneigentümers. Die Mailings werden im Wege einer Auftragsverarbeitung für den Adressnutzer mit den Adressen des Eigentümers versehen. Bei dieser Tätigkeit kann sich Riek, direkt Marketing der Dienste Dritter bedienen. Riek, direkt Marketing ist jedoch berechtigt, die Adressen im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen in den Herrschaftsbereich des Mieters zu überstellen, wenn die ausdrückliche Zustimmung hierfür seitens des Eigentümers vorliegt. Riek, direkt Marketing wird vor jedem Vertragsabschluß mit dem Mieter beim Eigentümer die Zustimmung zum Vertragsabschluß einholen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer seine Adressbestände Riek, direkt Marketing treuhändlerisch überstellt hat.

2.2 Vertragsabschluß

Der Eigentümer beauftragt Riek, direkt Marketing mit der Vermietung von Adresslisten zu Werbezwecken. Entsprechend ist Riek, direkt Marketing berechtigt, namens und im Auftrage des Adresseigentümers Adressmietverträge anzubahnen. Für diesen Zweck ist der Eigentümer damit einverstanden, dass Riek, direkt Marketing im Rahmen ihrer üblichen Werbung darauf hinweist, dass sie über die vom Eigentümer überlassenen Adress-Stämme verfügen kann. Riek, direkt Marketing ist in jedem Einzelfall bevollmächtigt, den Eigentümer beim Abschluss der Verträge mit den Adressnutzern über die Vermietung von Adressen zu vertreten. Der Adressnutzer akzeptiert, dass der Vertrag unmittelbar zwischen Adresseigentümer und ihm zustande kommt. Der Adressnutzer ist auch damit einverstanden dass der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsschluss verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers werden wir dem Adressnutzer Name und Adresse des Listeneigentümers mitteilen.

2.3 Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Nutzer

2.3.1 Teillieferungen für Testzwecke

Kommt der Vertrag zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen ab 5.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adressliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, dass dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein gleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.

2.3.2 Retouren:

Als Makler von Adresskollektionen übernimmt Riek, direkt Marketing keine durch Retouren entstandenen Kosten

2.3.3 Rücktrittsrecht des Nutzers

Der Adresseigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Adressmieter dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Mieter eintreten, die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen, zum Beispiel dadurch, dass die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle, der jeweils vom Adressnutzer einzeln belegt und dargelegt werden muss, hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten. Die Provision des Maklers wird in diesem Falle nicht fällig.

2.4 Pflichten des Eigentümers gegenüber Riek, direkt Marketing

Der Eigentümer verpflichtet sich, uns ausreichend und nach bestem Wissen über das anzubietende Adressmaterial, insbesondere über die Qualität (Retourenanfälligkeit etc.) zu informieren. Der Eigentümer bevollmächtigt uns, die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben zu verwenden, deren Richtigkeit der Eigentümer zu verbürgen hat, soweit nicht durch Zusätze wie „circa“ und „ungefähr“ aus den Angaben des Eigentümers hervorgeht, dass es sich um Schätzungen handelt, Schätzungen sind vom Eigentümer jedoch ebenfalls nach bestem Wissen vorzunehmen. Liefert der Eigentümer auf Magnetband oder sind wir mit der Ausgabe der Adressen beauftragt, so gewährt der Eigentümer Bandrabatt.

2.5 Pflichten von Riek ,direkt Marketing gegenüber dem Eigentümer

Der Eigentümer erhält Auskunft darüber, wer die Adressen mietet. Er ist berechtigt, die Vermietung seiner Adressen an Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Vermietung der Adressen kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Muster der Werbesendung genehmigt wird. Außerdem ist der Eigentümer berechtigt, durch Kontrolladressen die rechtmäßige Verwendung der Anschriften zu kontrollieren. Eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe hat der Eigentümer jedoch im eigenen Namen gegenüber dem Adressnutzer geltend zu machen.

2.6 Pflichten des Nutzers gegenüber dem Eigentümer

Die Anmietung erlaubt dem Mieter in der Regel die einmalige Nutzung der Adressen. Falls der Mieter wünscht, kann er auch nur Teilbestände anmieten. Darüber hinaus kann der Mieter gegen ein entsprechend höheres Entgelt im Einverständnis mit dem Adresseigentümer die Adressen auch zur Mehrfachverwendung anmieten. Eine evtl. Dauernutzung des Adressmaterials bedarf vor entsprechender Vereinbarung der ausdrücklichen Zustimmung des Adresseigentümers. Im Falle vertragswidriger Nutzung des zur Verfügung gestellten Adressmaterials wird eine Vertragsstrafe verwirkt analog den in diesen Bedingungen unter II.1.4.2 niedergelegten Bedingungen. Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung des BDSG hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung.

2.7 Eigentumserwerb der Adressen durch den Nutzer

Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote abfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressmaterials enthalten sein.

2.8 Zahlung:

Riek, direkt Marketing ist namens und im Auftrag des Adresseigentümers gegenüber dem Nutzer zum Inkasso berechtigt. Der Eigentümer stellt die Rechnungen für die Vermietung der Adressen auf den Makler aus. Riek, direkt Marketing zahlt vorbehaltlich des Zahlungseingangs des Rechnungsbetrages des Adressnutzers an den Eigentümer nach eigener Wahl innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt ausdrücklich vorbehaltlich der Bezahlung der Adressrechnung durch den Mieter. Zum Einzug des Rechnungsbetrages tritt der Eigentümer an Riek, direkt Marketing alle diesbezüglichen Rechte ab. Riek, direkt Marketing nimmt die Abtretung an.

2.9 Weitere Vertragsverhältnisse Riek, direkt Marketing – Mieter

Werden über die Adressvermittlung hinaus weitere Dienstleistungen von Riek, direkt Marketing für den Mieter erbracht, so werden diese als Auftragsarbeit angesehen, so dass diesbezüglich ein Vertragsverhältnis zwischen Riek, direkt Marketing -und dem Mieter zustande kommt. Bei der Erbringung dieser Dienstleistung sind wir berechtigt , uns der Dienste Dritter zu bedienen. Im übrigen gelten für diese Dienstleistungen die jeweils entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Riek, direkt Marketing.

2.10 Haftung von Riek, direkt Marketing:

Wir haften als Makler nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadensersatzansprüche zu regulieren.

3. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

3.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbe-Aussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.

3.2 Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

3.3 Materialbestellungen

3.3.1 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5% erforderlich.

3.3.2 Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter z.B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

3.3.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.

3.3.4 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Die Rücksendung von Restematerial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

3.3.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

4. Herstellung von Werbemitteln

4.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen sowie Urheberrechte verstößt. Die weiteren Bedingungen vorstehenden Punktes 3.3.2 gelten analog.

4.2 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Anlieferung oder Postauflieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden.

4.3 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

4.4 Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

5. Datenverarbeitung

5.1 Werden Adressbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbandes mit dem Originalband bekannt gemacht werden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.

5.2 Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltungsmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

5.3. Bereinigung- und Korrektur von Kundenbeständen

Die Korrektur oder Löschung von fehlerhaften Kundenanschriften erfolgt auf Basis der Riek, direkt Marketing zur Verfügung stehenden aktuellsten Referenzdateien und Programme. Fehler können auf Grund der unter II 1.2. genannten Fluktuationen der Unternehmen, sowie der marktüblichen Einschränkungen der EDV-technischen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

5.4. Informationsanreicherung von Kundenbeständen

Die Referenzzierung und die Informationsergänzung unterliegt den in 5.3. genannten Einschränkungen.

5.5 Haftung

5.5.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. 5.5.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Geheimhaltung

Riek, direkt Marketing ist Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Riek, direkt Marketing ist nicht berechtigt, Informationen, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht wurden, Dritten zu überlassen.

7. Sonstiges

Alle von den o.g. Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der o.g. Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Gültig ab 01.02.2002